(89) Terrassenverglasung bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Soll in einer Wohneigentumsanlage eine Terrasse verglast werden, um einen Wintergarten zu errichten, so handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung, die über die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Einer solchen Veränderung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.

(Beschl. d. OLG Köln v. 27. 8. 1996 16 Wx 205/96)

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