(82) Anspruch auf Änderung der Verteilung nach Miteigentumsanteilen bei grober Unbilligkeit

Sieht die Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend den Miteigentumsanteilen vor, so hat ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

(BayObLG, Beschluß vom 18.7.1996 - 2Z BR 59/96)

WuM 1997, 289

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