(81) Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versagung der Veräußerung durch Teileigentümer

Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag gemäß § 12 Abs. WEG erst nach Abschluß des in § 43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam

OLG Hamm, Urteil vom 14.3.1996 - 22 U 25195
WuM 1997, 289

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