(74) Begleitperson in der Versammlung der Wohnungseigentümer

Bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung besteht die Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung - unabhängig von der aktuellen oder geplanten Funktion der Begleitperson - nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (im Anschluß an BGHZ 121, 236 = WM 1993, 285).

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. 11. 1996- 11 Wx 121/95
WuM 1997, 242

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