(74) Begleitperson in
der Versammlung der Wohnungseigentümer
Bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung besteht
die Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer
Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung
- unabhängig von der aktuellen oder geplanten Funktion der Begleitperson
- nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (im Anschluß an
BGHZ 121, 236 = WM 1993, 285).
OLG Karlsruhe, Beschluß vom
8. 11. 1996- 11 Wx 121/95
WuM 1997, 242
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