(6) Zweckbestimmung "Laden" erlaubt keinen Verkaufskiosk


Die Nutzung von gewerblichen Räumen als Verkaufskiosk ist mit der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung der Räume als "Laden" nicht zu vereinbaren. Eine bauliche Veränderung, die eine zweckbestimmungswidrige Nutzung des Teileigentums ermöglicht, bewirkt einen nicht hinzunehmenden Nachteil.

(OLG Düsseldorf, Beschluß vom 1. 12. 1995 - 3 Wx 337/95)

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