(51) Folgekosten einer
Heizungssanierung
Zu den gemeinschaftlichen Kosten der Heizungssanierung gehören
beim Wohnungseigentum im Zweifel auch die Folgekosten innerhalb der Wohnungen
unabhängig davon, ob die Installationen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum
darstellen.
(KG, Beschluß vom 14. 10.
1996 24 W 1170/96)
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