(36) Teilungserklärung
kann Instandsetzungslast verschieben
1. Die Teilungserklärung kann die Instandsetzungslast
für in Gemeinschaftseigentum stehende Gebäudeteile dem Sondereigentümer
der jeweils angrenzenden Räumlichkeiten auferlegen.
2. Der Begriff der Instandsetzung umfaßt jedenfalls
die Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen
Zustands getroffen werden. Bei einer defekten Schiebetüranlage kann
Wiederherstellungsmaßnahme in diesem Sinne die Erneuerung der Schiebetür
sein.
(OLG Düsseldorf, Beschluß
vom 15. 4.1996 - 3 Wx 359/95)
zurück