(36) Teilungserklärung kann Instandsetzungslast verschieben

1. Die Teilungserklärung kann die Instandsetzungslast für in Gemeinschaftseigentum stehende Gebäudeteile dem Sondereigentümer der jeweils angrenzenden Räumlichkeiten auferlegen.
2. Der Begriff der Instandsetzung umfaßt jedenfalls die Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands getroffen werden. Bei einer defekten Schiebetüranlage kann Wiederherstellungsmaßnahme in diesem Sinne die Erneuerung der Schiebetür sein.

(OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15. 4.1996 - 3 Wx 359/95)

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