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Rückbauanspruch eines Wohnungseigentümers hinsichtlich benachteiligender baulicher Veränderungen nach einer Instandsetzungsmaßnahme; Einwand des Rechtsmissbrauchs

WEG §§ 21 V Nr.2, 22 I; BGB § 242

Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme (hier: Anbringung eines Vollwärmeschutzes) bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinaus gehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (hier: Anbringung eines Geländers über der Terrassenbrüstung), kann dieser Wohnungseigentümer grundsätzlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Dem Anspruch kann, wenn die Kosten eines Rückbaus in keinem angemessenen Verhältnis zu den Beeinträchtigungen stehen, der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Ausgleich des durch die Beeinträchtigung verursachten Wertverlustes des betroffenen Wohnungseigentums in Betracht kommen.

BayObLG, Beschluss vom 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

WUM 2003, 291

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