(341)

der nachhaltiger Zahlungsrückstand eines Wohnungseigentümers berechtigt die anderen Gemeinschaftsmitglieder zu einer Versorgungssperre

WEG § 27 II Nr. 5; BGB § 273 I

1. Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.

2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.

BGH, Beschluss vom 10.06.2005 - V ZR 235/04

NJW 2005, 2622-2624

zurück