(340)

Die Entlastung des Verwalters, gegen den erkennbar Ansprüche in Betracht kommen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

WEG §§ 21 IV, 43 I, 45 I

1. ...

2. Ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03

BGHZ 156, 19-30

zurück