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Beschlußanfechtung wegen Ausschlusses des Rechtsanwalts eines Wohnungseigentümers von der Eigentümerversammlung; Amtsermittlungspflicht des Wohnungseigentumsgerichts hinsichtlich möglicher Anfechtungsgründe

FGG § 12
WEG §§ 23 I, 24

1. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in der Eigentümerversammlung läßt sich nicht mit berufsrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen.

2. Werden sämtliche Beschlüsse einer Eigentümerversammlung nur aus einem bestimmten formellen Grund angefochten, braucht das Wohnungseigentumsgericht ohne ausreichende Anhaltspunkte im Sachvortrag der Beteiligten oder im übrigen Akteninhalt von sich aus keine Ermittlungen dazu anzustellen, ob die gefassten Beschlüsse aus anderen nicht vorgebrachten Gründen ungültig sein könnten.

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

FGPrax 2002, 171

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