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Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung

WEG § 21 IV

Der Senat ist der Auffassung, dass ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

BayObLG, Beschluss vom 19.02.2003 - 2Z BR 104/02

FGPrax 2003, 64

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