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Wohnungseigentümerversammlung: Beschlußqualität der Ablehnung eines Beschlußantrags

WEG § 23 I

Der Eigentümerbeschluß, durch den ein Beschlußantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird, hat denselben Inhalt wie ein Eigentümerbeschluß, durch den ein Beschlußantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird.

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

FGPrax 2002, 216

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