(273)

Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Fortgeltung eines alten Wirtschaftsplans

WEG §§ 10 III, 24 I, 28

1. Der Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft.

2. Die beschlossene Fortgeltung des Wirtschaftsplans wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass wegen Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft die Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan hinausgezögert wird und neu eintretende Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind.

KG Berlin, Beschluss vom 27.02.02 - 24 W 16/02

FGPrax 2002, 105-106
NZM 2002, 294-295
ZWE 2002, 367-369
WuM 2002, 392-394

zurück