(27) keine Änderung des Verteilungsschlüssels durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß über eine Jahresabrechnung

Eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Gemeinschaftsordnung/ Teilungserklärung wird durch davon abweichende befristete, nicht angefochtene Mehrheitsbeschlüsse über Lasten und Kosten nicht bewirkt, wenn Änderungsbewußtsein und Änderungswille aller Wohnungseigentümer für die Zukunft nicht feststehen.

(OLG Schleswig, Beschluß vom 14. 3.1996 - 2 W 32/95)
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