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WEG § 1 V; BGB §§ 634, 635
Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, mit dem Bauträger Vergleiche über Minderung und Schadenersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (hier: Balkongeländer) zu schließen. Solche Vereinbarungen sind der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber unwirksam.
OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.01 - 17 U 167/99
IBR 2001, 547
MDR 2001, 1110
NZM 2001, 1144-1145
BauR 2001, 1765-1766