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Hausordnung für eine Wohnungseigentumsanlage; Regelung des Abstellens von Kinderwagen

WEG § 21 III, V Nr. 1; BGB § 134

Eine Regelung in der Hausordnung, dass Kinderwagen "vorübergehend im Hausflur abgestellt werden dürfen", ist nicht wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig.

OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.01 - 15 W 444/00

FGPrax 2001, 226-227
ZMR 2001, 1006-1007

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