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Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bei Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch ohne erforderliche Zustimmung

WEG §§ 12 I, III 1, 21 III, 27 II Nr. 5; BGB §§ 432, 894

Ist hinsichtlich eines Wohnungseigentums ein Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen worden, obwohl die nach der Teilungserklärung iVm WEG § 12 Abs 1 erforderliche Zustimmung fehlt, so entspricht ein Eigentümerbeschluss, durch den der Verwalter ermächtigt wird, den veräußernden Wohnungseigentümer gerichtlich anzuhalten, den ihm zustehenden Grundbuchberichtigungsanspruch (BGB § 894) geltend zu machen, ordnungsgemäßer Verwaltung.

OLG Hamm, Beschluss vom 14. 08.02 - 15 W 268/00

NJW-RR 2001, 1527-1528
FGPrax 2001, 229-230

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