(243)

Mauerdurchbruch als Nachteil; zum Umfang der Amtsermittlungspflicht

WEG § 14 I, 22 I; FGG § 12

1. Der Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen stellt nur dann keinen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar, wenn damit weder eine optisch nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch die beabsichtigte Beseitigung der Betonwände zwischen den Loggien verbunden ist noch die Statik des Gebäudes und die Brandsicherheit gefährdet werden.

2. Sagt der Wohnungseigentümer, der einen Durchbruch durch eine tragende Wand beabsichtigt, die Vorlage von Nachweisen für die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes sowie dafür zu, daß keine optisch nachteilige Veränderung mit der Maßnahme verbunden ist, dann braucht das Gericht nicht von Amts wegen hierzu Ermittlungen anzustellen, wenn die Zusage trotz wiederholter Aufforderung ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten wird.

Bay0bLG, Beschluss vom 14.02.02 - 2Z BR 187/01

WuM 2002, 339
ZMR 2002, 537-538

zurück