(242)

Treuwidrigkeit der Durchsetzung eines Hundehaltungsverbotes gegen einen behinderten Wohnungseigentümer

GG Art 3 III 2; BGB § 242; WEG § 15 I

Im Licht des GG Art 3 Abs 3 S 2 kann die nach BGB § 242 zu treffende Interessenabwägung im Einzelfall ergeben, daß die Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber einem behinderten Wohnungseigentümer auf Dauer oder auf Zeit unzulässig ist.

Bay0bLG, Beschluss vom 25.10.01 - 2Z BR 81/01

FGPrax 2002, 15-17
BayObLGZ 2001, 306-310

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