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Kein Anspruch des Verwalters auf Entlastung und keine Pflicht zur Belehrung über Schadensersatzansprüche gegen ihn

WEG § 21 III, IV

1. Der Verwalter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entlastung. Die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses hängt nicht davon ab, daß der Verwalter die Wohnungseigentümer über mögliche Schadensersatzansprüche gegen ihn belehrt hat.

2. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Bay0bLG, Beschluss vom 23.02.01 - 2Z BR 36/01

FGPrax 2001, 106-107
BayObLGR 2001, 33

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