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Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad- und Toiletteninstallationen

WEG § 14 Nr. 1

1. Welche Geräuschbeeinträchtigungen bei der Benutzung der Bad- und Toiletteninstallationen in einer benachbarten Wohnung hinzunehmen sind, ist unter Heranziehung der einschlägigen DIN-Normen zu entscheiden.

2. Werden Jahrzehnte nach Errichtung eines Bauwerks Bad und Toilette einer Wohnung erneuert, ist für die Frage, welche bei dem Gebrauch der Installation ausgehenden Geräuschbeeinträchtigungen in einer Nachbarwohnung hinzunehmen sind, die DIN-Norm maßgebend, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gilt.

Bay0bLG, Beschluss vom 18. 11. 1999 - 2Z BR 77/99

FGPrax 2000, 15

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