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Beschluss der Wohnungseigentümer über Pflasterung einer gemeinschaftlichen Hoffläche

WEG §§ 21 III, 22 I

1. Die Pflasterung einer gemeinschaftlich genutzten Hoffläche ist keine bauliche Veränderung i. S. des § 22 1 WEG, wenn dadurch erstmals ein mangelfreier und ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wird.

2. Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung mit Mehrheit beschlossen und ist dieser Beschluss unangefochten geblieben, so genügt für eine spätere Konkretisierung der beschlossenen Maßnahme ebenfalls ein Mehrheitsbeschluss.

OLG Düsseldorf , Beschluss vom 6. 9. 1999 - 3 Wx 126/99

FGPrax 2000, 7

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