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Verweisung des Rechtsstreits vom Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht grundsätzlich bindend

WEG §§ 21, 23

1. Die Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht ist für dieses grundsätzlich bindend, wenn der Verweisungsbeschluß formell rechtskräftig geworden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verweisung offensichtlich nicht berechtigt, der Beschluß also ohne jede Rechtsgrundlage ist.

2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.

Bay0bLG, Beschluss vom 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

WuM 1999, 231

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