(216) Modernisierende Instandsetzung bei Geräuschentwicklung der Heizung einer Wohnungseigentumsanlage

WEG §§ 21, 23, 43; FGG §§ 12, 15

1. In der Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses, mit dem die Eigentümerversammlung die beantragte Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme mehrheitlich abgelehnt hat, kann der Antrag auf Zustimmung zu dieser Maßnahme oder auf Ersetzung dieser Zustimmung (Verpflichtung zur Durchführung) liegen. Bei einem bloßen Anfechtungsantrag müssen die Tatsacheninstanzen auf Klärung dieser Frage hinwirken.

2. Bei erheblicher Abweichung vom "Stand der Technik" (hier: Geräuschentwicklung einer Heizungsanlage) besteht ein Anspruch der Miteigentümer auf entsprechende modernisierende Instandsetzung, wenn nicht Amortisationsgesichtspunkte entgegenstehen.

3. Bestehenden Schallschutznormen kommt für die Frage der "Ordnungsmäßigkeit" des vorhandenen Schallschutzes entscheidendes tatsächliches Gewicht zu.

Schlesw.-Holst. OLG, Beschluß v. 21. 12. 1998 - 2 W 100/98

FGPrax 1999, 51
zurück