(200) Wahrung der Antragsfrist für Beschlußanfechtung durch Anrufung eines unzuständigen Gerichts ?


WEG §§ 23 IV, 43 I Nr. 4; ZPO § 281

Die Antragsfrist für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wird auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt (Vorlage an den BGH wegen abweichung von OLG Braunschweig OLGZ 1989, 186).

BayObLG, Beschluß v. 26. 3. 1998 - 2Z BR 37/98
BayObLGZ 1998, 94
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