(191) § 242 BGB gegen Wohnungseigentum bestimmungswidrig nutzenden Konkurrenten


BGB §§ 242, 1004; ZPO § 355; FGG § 15; WEG § 15 III

1. Dem Anspruch auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Wohnungseigentums kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anspruch geltend gemacht wird, um einen geschäftlichen Konkurrenten auszuschalten. Dasselbe gilt, wenn der Anspruch zwar nicht von einem Konkurrenten, aber doch allein in dessen Interesse geltend gemacht wird.

2. Ein formell und materiell am Wohnungseigentumsverfahren Beteiligter kann nur nach den Grundsätzen der Parteivernehmung, nicht aber als Zeuge vernommen werden.

3. Wählt das Gericht den Strengbeweis, so ist auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu beachten.

BayObLG , Beschluß v. 7. 8. 1997 - 2Z BR 80/97

NJW-RR 1998, 301
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