(190) Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche

WEG § 14 Nr. 1

Küchengerüche, die durch das geöffnete Fenster ins Freie dringen und die übrigen Miteigentümer nicht unerheblich in der Nutzung ihres Wohnungseigentums beeinträchtigen, mögen "ortsüblich" sein. Dies hindert nicht die Verpflichtung aus § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren, etwa durch Einbau einer Dunstabzugshaube, zu reduzieren. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln als im allgemeinen Nachbarrecht.

OLG Köln, Beschluß v. 12. 5. 1997 - 16 Wx 67/97

NJW-RR 1998, 83
zurück