(182) Erstattung von Zusatzaufwand (Hausschwammbeseitigung) bei Ausbau von Wohnungseigentum

WEG § 16 II, BGB §§ 670, 683

Baut ein Wohnungseigentümer in Ausübung eines Ausbaurechts seine Dachgeschoßwohnung aus, ist eine zusätzliche Hausschwammbeseitigung am Drempel und Dachstuhl notwendige Folge einer Geschäftsbesorgung, für deren Kosten die Miteigentümer anteilig in Anspruch genommen werden können.

Kammergericht, Beschluß v. 17. 9. 1997 - 24 W 7853/96
FGPrax 1998, 13
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