(179) Wohnungsrecht als Belastung eines Wohnungseigentums

BGB §§ 1090, 1093; WEG § 15

Ein Wohnungseigentumsrecht kann nicht mit einer Dienstbarkeit in der Form eines Wohnungsrechts mit dem Inhalt belastet werden, daß der Berechtigte außer die im Sondereigentum stehenden Räume auch den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums allein nutzen darf, an dem für den Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht besteht.
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung wird mit der Einräumung des Wohnungsrechts aber die alleinige Nutzungsbefugnis an dem zur Sondernutzung zugewiesenen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums kraft Gesetzes auf den Wohnungsberechtigten mitübertragen

BayObLG, Beschluß v. 11. 9.1997 - 2 Z BR 120/97
Rpfleger 1998, 68
FGPrax 1998, 6
zurück