(167) Geschäftswert bei streitiger Verwalterbestellung

WEG § 48

Maßgebend für den Geschäftswert eines Verfahrens, das die Feststellung zum Gegenstand hat, jemand sei für eine bestimmte Zeit zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt worden, ist in der Regel die für diese Zeit zu entrichtende Vergütung.

BayObLG, Beschluß v. 17. 1. 1997 - 2Z BR 130/96
WuM 1997, 245
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