(158) Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des Abberufungsbeschlusses; vorzeitige Wiederwahl des Verwalters ist nichtig

WEG §§ 26 I 2, II, 43 I Nr. 4

1. Der abberufene Verwalter hat nur dann ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Abberufungsbeschlusses, wenn die von den Wohnungseigentümern bei Bestellung des Verwalters vorgesehene Amtszeit noch nicht abgelaufen ist oder wenn der Verwalter zur Wahrung etwaiger Vergütungsansprüche die Ungültigerklärung des Beschlusses anstrebt.
2. Ein Eigentümerbeschluß, durch den die 5-jährige Amtszeit des Verwalters mehr als ein Jahr vor Ablauf dieser Amtsperiode um einen Anschlußzeitraum von 3 Jahren verlängert wird, verstößt gegen § 26 II WEG und ist damit absolut nichtig.

KG, Beschluß v. 30. 7. 1997 - 24 W 2316/96

FGPrax 1997, 218
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