(143) Nutzung von in der Teilungserklärung als Cafe vorgesehenen Räumen als Bistro mit Spielgeräten

BGB § 1004, WEG § 15 III

Ist nach einer in der Teilungserkärung enthaltenen Zweckbestimmung der Betrieb eines Cafes vorgesehen, besteht ein Untersagungsanspruch, wenn in den betreffenden Räumlichkeiten ein mit Spielgeräten ausgestattetes Bistro geführt wird.

Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. 6. 1997 - 3 W 91/97

FGPrax 1997, 180

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