(141) Vollstreckung aus einem Titel, der auf einer nachträglich für ungültig erklärten Jahresabrechnung beruht

ZPO § 767; WEG §§ 45 III, 16 II, 28

1. Vollstreckungsgegenklagen im Sinne des § 767 ZPO gegen WEG-Beschlüsse sind im WEG-Verfahren geltend zu machen.

2. Bei nachträglicher Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung bleibt die Vollstreckung aus dem Titel, der auf der Jahresabrechnung basiert, in Höhe des Wirtschaftsplanes zulässig. Insoweit Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan inhaltlich übereinstimmen, bilden sie einen einheitlichen Schuldgrund.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. 5. 1997 - 3 Wx 211/97

FGPrax 1997, 177
NJW-RR 1997, 1235

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