(135) Protokollierung und Unterzeichnung von Beschlüssen der Versammlung der Wohnungseigentümer

WEG §§ 23 IV, 24 VI

Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluß anfechtbar.

BGH, Beschluß vom 3. 7. 1997 - V ZB 2/97

MDR 1997, 919
FGPrax 1997, 184

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