(126) Amtsermittlung im Wohnungseigentumsverfahren; Vergrößerung einer Terrasse als bauliche Veränderung

WEG §§ 14, 15, 43 ; BGB § 1004; FGG § 12

1. Der auch im Wohnungseigentumsverfahren geltende Grundsatz der Amtsermittlung kann dem Gericht Veranlassung geben, eine von den Beteiligten als unstrittig bezeichnete Tatsache auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

2. Die Vergrößerung einer Terrasse unter Einbeziehung eines Teils der zum Sondernutzungsrecht desselben Wohnungseigentümers gehörenden Rasenfläche stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar.

3. Zu den Voraussetzungen des Beseitigungsanspruches eines anderen Wohnungseigentümers, der geltend macht, die vergrößerte Terrasse werde intensiver genutzt als die unbefestigte Rasenfläche.

BayObLG, Beschluß vom 30. 1. 1997 - 2Z BR 110/96

WuM 1997, 340

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