(116) Störungsbeseitigungsanspruch gegen Nutzer von Wohnungseigentum; Verwirkung

WEG §§ 15 III, 22 I

1. Wer als Nutzer von Wohnungseigentum auf der dazugehörigen Garten-Sondernutzungsfläche einen Sichtschutzzaun errichtet, kann neben dem Wohnungseigentümer auf Beseitigung gerichtlich in Anspruch genommen werden (Weiterführung von Senat OLGZ 1992, 55 = NJW-RR 1991, 1421 = WE 1991, 328).

2. Die Geltendmachung des Störungsbeseitigungsanspruches kann nach mehr als sechs Jahren unzulässige Rechtsausübung sein.

KG, Beschluß vom 10. 2. 1997 - 24 W 6582/96

FGPrax 1997, 95
WuM 1997, 241
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